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Impressum

Betreiber und verantwortlich für diese Webseite

MEYER-JUMBO Logistics GmbH & Co. KG Zechenstraße 1-4 D-32457 Porta Westfalica HRA 3182, Amtsgericht Bad Oeynhausen

Persönlich haftende Gesellschafterin

MJL Verwaltungs GmbH Zechenstraße 1-4 D-32457 Porta Westfalica HRB 4563, Amtsgericht Bad Oeynhausen Geschäftsführung: Bernd Watermann, André Dierßen, Daniel Kröger Tel.: +49 (0) 571 975 11-0, Fax: +49 (0) 571 975 11-129 Mail: info@meyer-jumbo.de Web: www.meyer-jumbo.de Ust Ident Nr.: DE 811628354

MEYER-JUMBO Logistics ist nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach §§36 VSBG teilzunehmen.

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte §18 Abs. 2 MStV

Amelie Schnitker

Aufsichtsbehörden

Bundesamt für Logistik und Mobilität Werderstraße 34 D-50672 Köln Straßenverkehrsamt Minden Abt. Güterverkehr Portastraße 21 D-32423 Minden

Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info)

Registrierungs-Nr. D-WSFP-WBAIQ-04 Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 6 GewO (produktakzessorisch) Aufsichtsbehörde: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Str. 1, 33602 Bielefeld, www.ostwestfalen.ihk.de Mitglied: Berufskammer IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Str. 1, 33602 Bielefeld, www.ostwestfalen.ihk.de Berufsbezeichnung: Produktakzessorischer Versicherungsvertreter nach §34d Abs. 6 GewO in der BRD

Berufsrechtliche Regelungen

§ 34 d GewO § 59-68 VVG § 48b VAG VersVermV Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der Juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017-. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.